AGB

Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen- Stand: 01.01.2019

Reiseveranstalter:

Oberlausitzer Tourismusagentur

Die Po(o)st- Kutsche
Niederer Viebig 143
02894 Sohland am Rotstein     

im folgenden VA genannt

Abschluss des Reisevertrages

Die Buchung/ Anmeldung einer Reise kann vom Reisenden sowohl telefonisch, schriftlich als auch elektronisch (per Mail) erfolgen. Sie wird für den VA erst verbindlich, wenn diese dem Reisenden gegenüber telefonisch, schriftlich oder elektronisch (per Mail) bestätigt wird. Sollte der VA erst Rücksprache mit den Leistungsträgern nehmen müssen, ist der Reisende an seinem Angebot eines Vertragsabschlusses 7 Werktage gebunden.   

Zahlung des Reisepreises

Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch der Reiseleistung durch den VA. Der Reiseteilnehmer hat bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von Höhe von 20% des Reisepreises gegen Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß §651 k BGB zu zahlen. Die Restzahlung ist ca. 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Versicherungsprämien sind sofort in voller Höhe zu zahlen.

Preiserhöhung

Preiserhöhungen auf Grund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Kunden belastet werden, wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt nicht mehr als 4 Monate liegen, genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises erfolgen, wenn sie spätestens bis 3 Wochen vor Reiseantritt dem Kunden gegenüber erklärt werden und die Preisänderung auf Grund einer Erhöhung der Angaben für bestimmte Leistungen (Ölpreiserhöhung, behördliche Steuern und Abgaben) basiert. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei, alle geleisteten Zahlungen an den VA werden rückerstattet.

Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. In diesem Fall kann der VA anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen. Bis 42 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, bis 30 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises, bis 15 Tage vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises, bis 7 Tage vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises, ab 6 Tage vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises, am Abreisetag und bei Nichterscheinen 100 % der Reisepreises. Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem VA ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall. Bei Rücktritt des Reisenden durch Krankheit, oder bei unvorhergesehenen Umständen z.B. Mietwohnungs-Rekonstruktion, kann der Reisende bis 42 Tage vor Reisebeginn kostenlos auf einen anderen Termin aus dem Programm des VA umbuchen.                 Beinhaltet eine Reise eine Dienstleitung eines Dritten und wird diese Leistung durch den VA vorfinanziert, so ist diese Leistung auch bei Nichtteilnahme (z. B. Storno durch den Reisenden) zu 100% gegenüber dem VA zu begleichen.  

Die Stellung von Ersatzpersonen durch den Reisenden ist bis Reisebeginn jederzeit möglich, wobei der VA zu informieren ist.

Rücktritt / Kündigung des VA

Die Mindestteilnehmerzahl für Reisebusse ist auf 25 Personen, für Kleinbusse auf 6 Personen festgelegt, so kann der VA bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, die Mehrtagesreisen mit Reisebus bis 14 Tage und mit Kleinbus  bis 7 Tage  vor Reisebeginn kündigen. Bei Tagesfahrten mit Kleinbus verkürzt sich die Kündigungsfrist bis 3 Tage vor Reiseantritt.

Gewährleistung / Abhilfe

Weist die Reise Mängel auf, so wenden Sie sich unverzüglich an Ihre Reiseleitung, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann das für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche auf Minderung / Schadenersatz ausdrücklich geltend machen. Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise auf Grund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall über die Reiseleitung zunächst den Mängel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren. Für Beeinträchtigungen, welche weder durch unsere Leistungsträger oder uns verursacht wurden, können wir generell keine Haftung übernehmen.

Haftung

Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom VA herbeigeführt worden ist, wird die Haftung für Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

Sonstiges

Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen. Der Gerichtsstand ist Görlitz.